Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV
Die Zulassung von Bildungsträgern und –maßnahmen erfolgt ausschließlich durch private, fachkundige Stellen (Zertifizierungsstellen), die wiederum zentral über die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit zugelassen und registriert sind.

Wir bieten Ihnen hier zum Thema AZWV eine Reihe wichtiger Dokumente zum Download an:

Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - - AZWV)
www.gesetze-im-internet.de

Zulassung von Bildungsträgern und -maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
www.arbeitsagentur.de


Aktuell gültige Empfehlungen des Anerkennungsbeirats (Stand 11.11.2008)
www.arbeitsagentur.de

Aktuell gültige Feststellungen des Anerkennungsbeirats (Stand 04.12.2007)
www.arbeitsagentur.de

Eine Zusammenstellung der Unterlagen für die Anerkennung von Trägern nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß AZWV und Unterlagen für die Anerkennung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß AZWV finden Sie auf der Website unseres Mitgliedsunternehmens bremer arbeit gmbh. Als Fachkundige Stelle von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt, prüft und zertifiziert die bag cert - als ein Unternehmensbereich der bremer arbeit gmbh - Bildungsanbieter und ihre Maßnamen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV.
www.bremerarbeit.de

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letzte Änderung: 23.04.2012